Nachteilsausgleich
Faire Bedingungen im Schulalltag.
Was bedeutet Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich beschreibt Maßnahmen in der Schule, die Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernvoraussetzungen helfen sollen, ihre Leistungen unter fairen Bedingungen zu zeigen. Dabei werden die Anforderungen nicht verändert, sondern lediglich die Rahmenbedingungen angepasst. Ziel ist es, Nachteile auszugleichen, die durch bestimmte Lernbesonderheiten entstehen können.
Typische Merkmale
- Mehr Zeit bei Klassenarbeiten
- Vorlesen von Aufgabenstellungen
- Nutzung von Hilfsmitteln
- Strukturierte Arbeitsblätter
- Kleinere Aufgabenabschnitte
- Alternative Prüfungsformate
Wie wirkt sich das auf das Lernen aus?
Ein Nachteilsausgleich kann dazu beitragen, Leistungsdruck zu reduzieren, faire Bewertung zu ermöglichen, Motivation zu erhalten, Selbstvertrauen zu stärken und Lernblockaden zu vermeiden. Er soll sicherstellen, dass Leistungen möglichst die tatsächlichen Fähigkeiten widerspiegeln. Ein passender Nachteilsausgleich kann Frustration reduzieren, Selbstvertrauen stärken, Motivation erhalten und Lernblockaden vermeiden.
Differenzierte Betrachtung
Ein Nachteilsausgleich bedeutet nicht, dass ein Kind weniger leisten muss. Vielmehr werden äußere Faktoren berücksichtigt, die das Lernen erschweren können. Der Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit schaffen.
- Aufmerksamkeit
- Wahrnehmungsverarbeitung
- Lernblockaden
- Stress beim Lernen
- Selbstregulation
Unterschied der Begriffe
Nachteilsausgleich
Bedingungen werden angepasst, Bewertung bleibt gleich.
Notenschutz
Bestimmte Leistungen werden anders bewertet oder nicht berücksichtigt. Diese Unterscheidung ist für Schule und Eltern wichtig.
Wie können Eltern unterstützen?
- Gespräch mit der Schule suchen
- Beobachtungen dokumentieren
- Fachkräfte einbeziehen
- Individuelle Maßnahmen abstimmen
Schule & Unterstützung
Der Nachteilsausgleich wird in der Regel mit der Schule besprochen, durch Beobachtungen begründet und ggf. durch Fachkräfte unterstützt. Eine Information, die viele Eltern nicht kennen und die ihnen die Entscheidung erleichtert: Ein Nachteilsausgleich wird in nahezu allen Bundesländern nicht im Zeugnis vermerkt. Die Sorge vor einem Eintrag betrifft den Notenschutz – nicht den Nachteilsausgleich. Die Umsetzung erfolgt meist individuell im Schulkontext. Wichtig ist eine wertschätzende Umsetzung.
Ein Hinweis, der viele Elterngespräche abkürzt: Das Wort Nachteilsausgleich heißt in allen sechzehn Bundesländern gleich – der Notenschutz dagegen nicht. In Baden-Württemberg heißt er zurückhaltende Gewichtung, in Thüringen Notenverzicht, in Sachsen Aussetzung der Benotung, in Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung. In Nordrhein-Westfalen gibt es gar kein eigenes Wort dafür. Wenn du mit dem falschen Begriff fragst, kann es passieren, dass die Schule verneint, obwohl es die Sache dort gibt. Was gilt in meinem Bundesland? Die Übersicht für alle 16 Länder findest du unter „Was gilt in meinem Bundesland?“.
Häufige Fragen zu Nachteilsausgleich
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Das unterscheidet sich stärker, als man denkt – und in mehreren Bundesländern brauchst du gar keinen Antrag. In Thüringen und Sachsen-Anhalt genügt die Beobachtung der Schule. In Bayern geht ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung, mit verpflichtender Beteiligung der Schulpsychologie. In Sachsen beantragt die Schulleitung bei der Behörde. In Bremen gelten Fristen, die an das Schuljahr gekoppelt sind. Frag deshalb als Erstes in der Schule, welcher Weg bei euch gilt.
Ist Nachteilsausgleich dasselbe wie Notenschutz?
Nein. Beim Nachteilsausgleich werden die Bedingungen angepasst, beim Notenschutz die Bewertung. Ein Nachteilsausgleich wird fast nirgends im Zeugnis vermerkt, ein Notenschutz in vielen Bundesländern schon. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2023 haben mehrere Länder ihre Regelungen dazu geändert.
Für wen kann ein Nachteilsausgleich sinnvoll sein?
Zum Beispiel bei ADHS, ADS, LRS, Legasthenie, Dyskalkulie, Wahrnehmungsverarbeitungsbesonderheiten oder Konzentrationsschwierigkeiten. Die konkrete Entscheidung erfolgt individuell.
Bedeutet ein Nachteilsausgleich, dass mein Kind weniger leisten muss?
Nein. Die Anforderungen bleiben gleich. Es werden lediglich die Rahmenbedingungen angepasst, damit das Kind seine Fähigkeiten besser zeigen kann.
Verwandte Begriffe
- Was gilt in meinem Bundesland?
- Braucht mein Kind eine Diagnose?
- Notenschutz
- § 35a SGB VIII
- Zeugnisvermerk
- ADHS
- LRS
- Dyskalkulie
- Lernblockade
- Förderdiagnostik
- Feststellungsverfahren
- Lernzielgleich und lernzieldifferent
- Binnendifferenzierung
- Fachärztliches Zeugnis
Quellen
- Kultusministerkonferenz: Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen. Beschluss vom 4. Dezember 2003 in der Fassung vom 15. November 2007
- Kultusministerkonferenz: Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen. Beschluss vom 20. Oktober 2011
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006), Artikel 24 – in Deutschland in Kraft seit 2009
- Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie: Schulische Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz. Erlassübersicht der Bundesländer
Diese Erklärung hilft dir, die richtige Frage zu stellen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft deiner Schule – und sie kann nicht wissen, was für dein Kind konkret gilt.
Stand: August 2026
Autorin: Christine Grimm, ganzheitliche Lernexpertin – Lernen einfach erleben
Dir ist ein Fehler aufgefallen oder hat sich in deinem Bundesland etwas geändert? Schreib mir gern.